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Stellungnahme des Betroffenenbeirates Freiburg zum Abschlussbericht der Arbeitsgruppe Aktenanalyse

18.04.2023 | Ein Schutzraum für Missbrauchstäter, eine Hölle für Kinder

Nun verfügt also auch die Erzdiözese Freiburg nach langem Warten über einen Bericht der schwarz auf weiß dokumentiert, dass missbrauchte Kinder und verletzte Kinderseelen über Jahrzehnte gleichgültig waren. Wichtiger waren der Kirche ihr Image und damit der Schutz von Menschen, die grausamste Taten an Kindern und Jugendlichen begangen haben. Diese Feststellung ist leider eine Erkenntnis, die schon in vielen Diözesen bundes- wie weltweit gewonnen werden musste. 
 
In verstörender Weise zeigt der Freiburger Bericht, dass für die Vertuschung und Nichteinhaltung von staatlichem und kirchlichem Recht vor allem eine Person verantwortlich ist: Über drei Jahrzehnte war Robert Zollitsch als Personalreferent unter Erzbischof Saier und später selbst als Erzbischof derjenige, der nach den Darstellungen im Bericht durch Nichthandeln, Verschleierung und Unterdrückung unbequemer Tatsachen (S. 303 ff., 431, S. 446 usw.) das Leben vieler Menschen massiv beschädigt hat.
 
Der Bericht offenbart, was die Kirche unter der Führung von Zollitsch war: ein Schutzraum für Täter, eine Hölle für Kinder, die sexualisierter Gewalt ausgesetzt waren und keine Hilfe erhalten haben. Das Wohlergehen der Priester und das Ansehen der Kirche standen über dem Wohl der Kinder. Missbrauch wurde nicht geahndet, Täter wurden vielfach schlicht in den Ruhestand oder an andere Orte versetzt und haben dort teilweise weiter Kinder missbraucht. 
 
Der Bericht unterstreicht ebenfalls deutlich, dass Betroffene nicht gehört wurden und die erforderliche und gebotene Hilfe nicht erhielten. Dokumente, Personalakten und Protokolle, die Betroffene auch heute noch dabei unterstützen könnten, zu ihrem Recht zu kommen, wurden vernichtet oder gar nicht erst angefertigt.
 
Hätte Zollitsch das Mindestmaß des Humanen eingehalten und Missbrauchsfälle den staatlichen und kirchlichen Behörden zur Ermittlung übergeben, hätte zahllosen Kindern, Jugendlichen, Familien und Gemeinden Leid erspart werden können, das sich heute kaum noch lindern lässt. Das wäre nicht nur seine Pflicht als Erzbischof gewesen, sondern die moralische Pflicht eines jeden Erwachsenen, der erfährt, dass ein Kind sexueller Gewalt ausgesetzt ist. Zum Kern seines Lebenswerkes gehört damit, dass er zahllose Kinder und Jugendliche nicht vor Missbrauch geschützt hat, obwohl dies in seiner Macht stand und er hierzu verpflichtet war.
 
Bis in das Jahr 2014 scheint im Ordinariat eine menschlich nicht nachvollziehbare Kälte und Gleichgültigkeit gegenüber Missbrauchsvorwürfen, und vor allem gegenüber Betroffenen geherrscht zu haben. Im 600 Seiten umfassenden Bericht reihen die Autoren in enger Dichte Indizien dafür nebeneinander, dass kirchenrechtliche Regeln nicht eingehalten, Hinweise und Meldungen zu Missbrauch bewusst ignoriert oder gar vernichtet (S. 330 ff) wurden. Dieses herzlose, ja kaltblütige Handeln führte dazu, dass nicht nur noch mehr unschuldige Kinder und Jugendliche zu Opfern wurden, sondern auch, dass sich Täter in Sicherheit wiegen konnten. Kirchen-oder strafrechtliche Verfahren hätten vermutlich auch auf weitere Täter abschreckende Wirkung gehabt. 
 
Der Betroffenenbeirat fordert daher erste wesentliche Konsequenzen: 
 
  1. Wir fordern von allen Beteiligten als Grundlage für die weitere Aufarbeitung, dass anerkannt wird, dass die betroffenen Kinder und Jugendliche nicht nur Missbrauch erlebt haben. Der systematische Täterschutz und die konsequente Ignoranz gegenüber dem Leid der Betroffenen, hat dazu geführt, dass Betroffene über den Missbrauch hinaus noch viel weiteres Leid ertragen mussten.  Wir fordern daher, umgehend zu untersuchen, wie sich die Vertuschung auf die Biografien der Betroffenen ausgewirkt hat und welche Schäden alleine dadurch entstanden sind. Dies muss gesondert von den ohnehin bekannten Tatfolgen von sexualisierter Gewalt erfolgen. Die Ergebnisse einer solchen Untersuchung müssen dann umgehend Konsequenzen für die Opferfürsorge haben. 
  2. Die systemischen Ursachen wurden bereits in der MHG-Studie und anderen Berichten immer wieder klar identifiziert. Im Fall von Freiburg wird nochmals sehr deutlich, dass das Wesensprinzip der Gehorsamkeit in der katholischen Kirche es ermöglicht, dass Führungspersonen ungehindert verpflichtende Normen zum Schutz von Kindern missachten und Missbrauch von Kindern vertuschen. Für die Zukunft müssen daher die hierarchischen Machtstrukturen demokratisiert, Verantwortung geteilt und Kontrollinstrumente eingeführt werden. Es braucht klare und transparente Regeln im Umgang mit Missbrauchs- und Verdachtsfällen. Als Beirat fordern wir, dass ein Regelwerk für den Umgang mit ehemaligen Tätern, Beschuldigten und Gefährdern erarbeitet wird. Dieses muss auch Fragen der Kommunikation, beispielsweise mit betroffenen Pfarreien klären.
  3. Zu einem ehrlichen Umgang mit der Missbrauchsbiografie dieser Erzdiözese gehört auch, dass Tätern keine Gratulationsschreiben - wie unter Erzbischof Zollitsch üblich - gewidmet werden, ohne die Missbrauchstaten zu benennen. In diesem Sinne appellieren wir auch mit Blick auf die Person des Erzbischof em. Robert Zollitsch zukünftig positive Darstellungen seines Lebenswerkes zu unterlassen.  Öffentliche und kirchliche Räume schmückende Porträts seiner Person und der Person Oskar Saiers sollten entfernt werden. Wir bitten Erzbischof Burger und Papst Franziskus zu prüfen, welche Sanktionen gegenüber den em. Erzbischof Dr. Robert Zollitsch möglich sind und von etwaigen Überlegungen einer „Gruftbelegung“ im Freiburger Münster zu gegebener Zeit abzusehen.
  4. Wir bitten das Ordinariat Freiburg, genau zu prüfen, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die von der AG Aktenanalyse recherchierten Verfehlungen mit verantwortlich waren. Sodann sind mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen bzw. ggf. Anzeigen zu erstatten.
  5. Nach den Hinweisen in dem nun vorliegenden Bericht erwarten wir, dass auch die Rolle der Deutschen Bischofskonferenz und der Glaubenskongregation in Rom überprüft wird. 
Das nächste Kapitel in der Aufarbeitung muss zügiger erfolgen. Es gibt seit über 20 Jahren Regeln zum Umgang mit Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche, vor über 12 Jahren wurde der „Missbrauchsskandal“ publik. In der Amtszeit von Zollitsch waren diese Regeln nicht mehr wert als das Papier auf dem sie standen. Die Erzdiözese Freiburg hat, vor allem bis 2018, unnötig Zeit verstreichen lassen, in denen die Betroffenen auf Unterstützung und vor allem die Wahrheit gewartet haben. Wenn die Kirche den Menschen dienen soll und nicht hauptsächlich den Klerikern, erwarten wir sichtbare Veränderungen.
 
Wir danken an dieser Stelle ausdrücklich den vier erfahrenen Experten für ihre kompetente und detailreiche Arbeit. Es zeichnet den Freiburger Bericht aus, dass er nicht nur aus der Aktenbewertung heraus entstanden ist, sondern dass auch zahlreiche Gespräche mit Betroffenen geführt wurden. Es war die Aufgabe der AG herauszufinden und darzustellen, welche Faktoren Missbrauch begünstigt und Vertuschung ermöglicht haben. Der Bericht liefert klare Befunde - jetzt gilt es, daraus Konsequenzen zu ziehen. 
 
(Betroffenenbeirat Freiburg)
 
Hilfe für Betroffene von sexueller Gewalt
Der Erzdiözese Freiburg ist es ein zentrales Anliegen, sexualisierte Gewalt aufzuarbeiten, weitere Übergriffe zu verhindern und in diesem Zusammenhang Hilfe zu leisten. 
Aktuelle Informationen und Hilfsangebote finden Sie hier: www.ebfr.de/gegenmissbrauch.
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